Die Bedeutung des Klimaschutz-Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die Bauwirtschaft

Überall begegnet uns das Wort „Künstliche Intelligenz“. Verheißungsvoll wird damit eine bessere Zukunft und die Lösung aller Probleme der Menschheit verknüpft. Manche gehen soweit, der sogenannten „KI“ auch eine eigene Moral zuzusprechen. Sie behandeln diese Technik wie ein menschliches Wesen. Doch hier gilt es, Widerspruch einzulegen.

Diese technische Innovation „denkt“ nicht, „lernt“ nicht und hat kein „Ich“. Es ist brillante Technik, aber eben nur hervorragende Mathematik. Von Menschen gemacht, von Menschen gestaltbar. Sie soll dem Menschen und auch dem Handwerk dienen, nicht umgekehrt. „KI“ ist auch nicht ganz neu: Ihre Geschichte reicht in die Zeit des Zweiten Weltkrieges zurück. Dennoch kann sie sehr nützlich sein für die nahe Zukunft der Gewerke. Dafür sollten wir aber ein nüchternes Verhältnis zu ihr entwickeln.

Ein Partner aus dem Projekt DigiGAAB hat sich zum Begriff „Künstliche Intelligenz“ ein paar hilfreiche Gedanken gemacht. Es lohnt sich, diesen zu folgen. Der Link lädt ein zur freundlichen Ernüchterung: http://www.blog-zukunft-der-arbeit.de/ist-die-bezeichnung-kuenstliche-intelligenz-sinnvoll/